• Anforderungen an die Lastkraftwagen (LKW):
    Die Fahrzeuge müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein und der STVO entsprechen. Darüber hinaus müssen alle gültigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Ladebereich muss mit einer wetterdichten Plane versehen sein. Der Transport von Gießharztransformatoren ohne Abdeckung ist nicht zulässig. Die LKW müssen mit entsprechenden Zurrösen ausgestattet sein, sonst erfolgt kein Transport ab Werk Regensburg. Auf dem LKW sind pro Trafo mindestens 4 Ratschengurte vorzusehen. Der Trafo darf nicht umgeladen werden. Die Verladevorschrift gilt für das Verladen von SGB Gießharztransformatoren auf LKW. Straßentransporte sind grundsätzlich nur mit druckluftgefederten Fahrzeugen durchzuführen. Wenn von dieser Vorschrift abweichende Transportmittel bzw. -bedingungen vorliegen ist mit SGB Regensburg Rücksprache zu halten.
     
  • Verladen der Transformatoren mit einem Hallenkran:
    • LKW fährt in die Verladehalle.
    • LKW-Fahrer öffnet und verschiebt die LKW-Plane für die Verladung und entfernt außerdem die Einhängestangen.
    • Zum Anheben des Transformators müssen die 4 dafür vorgesehenen Anhebeösen gleichzeitig verwandt werden. Anheben über die Joche ist unzulässig.
    • Bei Kisten und Containern nur die gekennzeichneten Anhebestellen verwenden.
    • Transformator wird mit dem Hallenkran von hinten in den Verladebereich des LKW´s eingebracht.
    • Transformator, wenn möglich längsseitig und mittig auf die Ladefläche des LKW´s abstellen (Fahrwerke auf LKW-Boden stehend).
    • Transformator kann auch quer zur Fahrtrichtung verladen werden, sofern ausreichend Platz zum ordnungsgemäßen Verzurren gegeben ist.
       
  • Befestigung der Transformatoren auf dem LKW: 
    Transformator wird mit 4 Stück Ratschengurten (Zubehör der Spedition bzw. LKW) an 4 Eckpunktösen des oberen Presseisens mit einem Abspannwinkel von ca. 30 Grad nach unten an den vorhandenen Verzurrösen des LKW´s befestigt.
     
  • Transformatorverladung auf Palette mit dem Stapler bis 4 to:
    • Transformator wird auf geeigneter Transportpalette verschraubt
    • Palette mit dem Transformator auf der LKW-Ladebrücke formschlüssig verladen
    • Palette auf dem LKW-Boden vernageln
    • Anschließend den Transformator wie unter Punkt 2 beschrieben mit Ratschengurten befestigen
    • Staplertransport ohne Palette ist nicht zulässig und führt zur Beschädigung des Gießharztransformators
       
  • Aufgabe der Zurrmittel:
    Das Ladegut muss positioniert und die beim Transport auftretenden Massenkräfte müssen abgesichert werden. Beim Fahren ergeben sich Beanspruchungen auf das Ladegut, welche längs (Kräfte aus Anfahr- und Bremsvorgängen), quer (Kräfte bei Kurvenfahrt) oder auch vertikal (Kräfte beim Überfahren von Bodenunebenheiten) zur Fahrtrichtung wirken.

Beispiel: Ladegut = 10 to ´=` Gewichtskraft von 100 kN
Wie hoch sind die max. Beschleunigungskräfte?

Abbremsen = (1 x 100 kN) = 100 kN = (10 to*)
Anfahren = (0,5 x 100 kN) = 50 kN = (5 to*)
Kurvenfahrt = (0,5 x 100 kN) = 50 kN = (5 to*)

Zurrmittel müssen diese Kräfte aufnehmen und in den Fahrzeugaufbau (LKW-Ladebrücke) einleiten. (Reibung und Neigungswinkel der Zurrmittel sind hierbei nicht berücksichtigt).

Ladungssicherungsmittel entsprechen den VDI-Richtlinien 2701 "Zurrmittel" und 2702 "Zurrkräfte".

Der Lastverteilungsplan ist, wie auf dem Bild dargestellt, zu beachten